Lebenslagen aus Service-BW
Diese Inhalte kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Gemeindeverwaltung Tannheim angeboten werden.
Diese Inhalte kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Gemeindeverwaltung Tannheim angeboten werden.
Erwerb der Fachschulreife
Die zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule (2BFS) ist eine berufliche Vollzeitschule. Die Ausbildung richtet sich an Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 der Werkrealschule, Hauptschule oder Gemeinschaftsschule in zwei Jahren die Fachschulreife ("Mittlere Reife" plus berufliche Grundbildung) erwerben möchten, ohne eine duale Berufsausbildung zu beginnen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine berufliche Grundbildung und erweitern beziehungsweise vertiefen die Allgemeinbildung.
Danach bietet sich den Absolventinnen und Absolventen eine Vielzahl an Berufsausbildungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium zu besuchen.
Die zweijährige Berufsfachschule ist in folgende Bereiche mit unterschiedlichen Profilen gegliedert:
Die Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl müssen Sie selbst oder Ihre Erziehungsberechtigten vornehmen. Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare vor Ort oder sie liegen im Internet zum Download bereit. Beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Das 1. Schuljahr kann auch in Kooperation mit der Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) bzw. Ausbildungsvorbereitung (AV) angeboten werden.
Erwerb eines Berufsabschlusses
Einige Berufsfachschulen (BFS) bieten rein schulische Berufsausbildungen an. Erfolgreiche Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Interessenten können beispielsweise zwischen verschiedenen Ausbildungsgängen wählen.
Hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich
Gewerblich-technischer Bereich
Sonstiges
Aufnahmebedingungen, Abschlüsse und weitere Rahmenbedingungen sind je nach Schule unterschiedlich. Sie müssen sich an der Schule selbst anmelden oder eine erziehungsberechtigte Person meldet Sie an.
Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare einschließlich der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort. Oder die Schule stellt sie auf ihrer Internetseite zum Download bereit.
Termin: Sie müssen sich in der Regel bis zum 1. März bewerben.
13.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg