Um die Hundehaltungen für die Jahresveranlagung der Hundesteuer 2025 korrekt zu erfassen, werden alle Hundehalter gebeten, bisher nicht gemeldete Hundehaltungen unverzüglich beim Bürgermeisteramt Tannheim anzuzeigen.
Gleiches gilt für die Beendigung einer Hundehaltung. Zum Hintergrund: Hundehalter, die einen Hund besitzen, der älter als drei Monate ist, sind grundsätzlich gegenüber der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung meldefpflichtig, unter Angabe der Hunderasse. Sollte der Hund veräußert worden sein, ist ebenso innerhalb eines Monats die Abmeldung beim Bürgermeisteramt nötig. Name und Anschrift des neuen Besitzers müssen bei der Abmeldung mitgeteilt werden.