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Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024

Wahlergebnis der Europa- und Kommunalwahl 2024

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

das Wahlergebnis der Europa- und Kommunalwahl können Sie unter nachfolgendem Link abrufen: 

Wahlergebnis

Ihr Bürgermeisteramt 

Wahlaufruf

Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Am kommenden Sonntag, den 09. Juni 2024 werden überall in Baden-Württemberg die Wahllokale geöffnet. Bitte nehmen Sie das Wahlrecht wahr! Wählen Sie für das Europaparlament, den Kreistag im Landkreis Biberach und den Gemeinderat unserer Gemeinde Tannheim!
Für den Gemeinderat sind Sie aufgerufen die 10 Frauen und Männer zu wählen, die gemeinsam mit dem Bürgermeister das kommunale Geschehen sowie die Entwicklung in unserer Gemeinde in der nächsten Amtszeit von 5 Jahren verantwortlich steuern.

Bei der Kreistagswahl bildet Tannheim zusammen mit den Kommunen Berkheim, Dettingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller und Rot an der Rot einen Wahlkreis. Es sind 6 Kreisräte im Wahlkreis VIII Illertal zu wählen, welche im Kreistag des Landkreises Biberach dafür sorgen sollen, dass unsere Interessen nicht zu kurz kommen.

Wichtig ist auch die Wahl des Europäischen Parlaments. Immer mehr Entscheidungen, die sich auf das Leben sowie den Alltag von uns auswirken, werden auf europäischer Ebene und dabei vor allem vom Europäischen Parlament getroffen. Daher brauchen wir generell
eine starke Vertretung bei der Europäischen Union. Und wir brauchen angesichts der politischen Entwicklungen in Europa und anderen Teilen der Welt eine starke europäische Gemeinschaft, welche mit einer einheitlichen Stimme auftritt! Leider ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen seit Jahren geringer als bei den Wahlen zum Bundestag oder zu den Landtagen. Dies ist eigentlich nicht verständlich, denn gerade im Gemeinderat, sowie auch im Kreistag, wird bei vielen Themen über die Lebensqualität vor Ort und die Ausgestaltung ihrer unmittelbaren Nachbarschaft entschieden. Auch das auf den ersten Blick etwas komplex erscheinende baden-württembergische Kommunalwahlverfahren mit kumulieren (= Stimmenhäufen) und panaschieren (= Bewerber von anderen Wahlvorschlägen übernehmen) sollte niemanden vom Wählen abhalten. Gerade diese Möglichkeiten erlauben eine echte Persönlichkeitswahl!

Kommunalpolitik ist Sachpolitik! Dies ist auch gut so und deshalb treffen die Gemeinderäte bzw. Kreisräte anders als in der großen Politik in Bund sowie Land ihre Entscheidungen meist mit breiten Mehrheiten und oft auch einstimmig. Dies ist im Ringen um die beste Entscheidung bzw. Lösung zu begrüßen, weil sich nach teils auch ausgiebigen Diskussionen und Beratungen in der Sache die guten Argumente in der Abwägung durchsetzen. Bei den Kommunalwahlen geht es einzig und allein um Tannheim mit seinen Ortsteilen und den Landkreis Biberach. Kommunal ist nicht egal, sondern hier geht es um viele konkrete Projekte sowie Entscheidungen, die uns alle in vielen Bereichen betreffen. Für die positive Entwicklung unserer Gemeinde in den nächsten Jahren stellen Sie bei den Wahlen am 09. Juni die Weichen.

Bitte gehen Sie zur Wahl oder machen von der Briefwahl Gebrauch. Bedenken Sie, dass die Gewählten viele Stunden ihrer freien Zeit für Sitzungen sowie Diskussionen aufbringen, um für uns alle das Beste zu erreichen. Deshalb sollte Ihnen die kurze Zeit, die das Ausfüllen
der Stimmzettel bedarf, nicht zu viel sein. Informationen zur Urnen- und Briefwahl wurden im Amtsblatt bzw. im Internet veröffentlicht.

Wie wir in Tannheim weiter vorankommen, sollte niemandem gleichgültig sein und nur wer sein Wahlrecht ausübt, kann für sich in Anspruch nehmen, aktiv zum Gemeindewohl beigetragen zu haben. Entscheiden Sie mit!

Gehen Sie daher am Sonntag, den 09. Juni zur Wahl!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr
Heiko De Vita, Bürgermeister

Hinweis für Briefwähler

Beantragung von Wahlscheinen noch möglich  Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können nochbis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, mündlich oder schriftlich (nicht telefonisch) einen Wahlschein incl. der Briefwahlunterlagen beantragen.Das Bürgerbüro des Rathauses ist hierzu in der Zeit von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr besetzt (Bitte an der Haustüre klingeln).Die Beantragung per Internetlink oder QR-Code ist bis Donnerstag, 06. Juni 2024, 12:00 Uhr, möglich. Danach ist eine Beantragung des Wahlscheins inkl. der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich (Vorsprache im Bürgerbüro / Einwurf in Briefkasten) oder schriftlich (per Mail) möglich.Wir bitten Sie aufgrund der immer kürzer werdenden Zustellzeit die Briefwahlunterlagen nach Möglichkeit direkt im Bürgerbüro, Zimmer Nr. 1 zu unseren Öffnungszeiten abzuholen. Wichtiger Hinweis: Möchten Sie die Briefwahlunterlagen auch für Familienangehörige abholen, so ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen die Vollmacht zu erteilen Bis Samstag, 08. Juni 2024, 12:00 Uhr, können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat. Das Bürgerbüro ist hierfür in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr unter der Handynummer 01525 7037694 erreichbar.Achtung: Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Ein Wahlberechtigter kann noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr, einen Wahlschein beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für diesen Fall haben wir unter der Handynummer 01525 7037694 eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sollten Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, so beachten Sie bitte, dass der rote und gelbe Wahlbrief am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr beim Rathaus Tannheim, Rathausplatz 1, eingehen muss. Für die rechtzeitige Rücksendung ist der Wähler selbst verantwortlich. Ihr Wahlamt

Hinweis für den Urnenwahlgang am Sonntag, 09. Juni 2024

Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler bei den am Sonntag stattfindenden Kommunalwahlen die schon zugestellten Stimmzettel für den Gemeinderat und Kreistag von zu Hause ausgefüllt mitzubringen.
Dadurch gewährleisten Sie, dass die Wählerinnen und Wähler ohne größere Wartezeiten Ihre Stimmabgabe tätigen können.
Am Wahltag erhalten Sie im Wahllokal die Umschläge für die Stimmzettel dieser Kommunalwahlen. Einen gelben Umschlag für die gelben Stimmzettel der Gemeinderatswahl und einen grünen Umschlag für die grünen Stimmzettel der Kreistagswahl.
Den Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie am Wahltag im Wahllokal. Für die Europawahl gibt es keinen Stimmzettelumschlag.
Wir bitten um Beachtung.

Ihr Wahlamt

Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags am 09.06.2024

Am Montag, 10.06.2024, 16:00 Uhr, findet im Rathaus, Rathausplatz 1, 88459 Tannheim, 1.OG, Sitzungssaal, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung ist die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags in der Gemeinde. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Tannheim, 03.06.2024

gez.
Weiß
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Keine Amtsgeschäfte wegen Auszählungsarbeiten der Kommunalwahlen am 10. Juni 2024 möglich!

Am Montag, den 10.06.2024 werden die Auszählungsarbeiten der Kommunalwahlen fortgesetzt. Wir weisen deshalb darauf hin, dass an diesem Tag keine Amtsgeschäfte erledigt werden können.
Selbstverständlich hat jedermann an diesem Tag im Rahmen der Auszählungsarbeiten der Kommunalwahlen Zutritt in das Rathaus.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung (240,7 KB)

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung (228,9 KB)

BRIEFWAHLUNTERLAGEN BEANTRAGEN - INTERNETWAHLSCHEINANTRAG

Wahlschein bequem per Internet beantragen

Link Internetwahlscheinantrag

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@gemeinde-tannheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Memmheld, Tel.: 08395 922-16, katharina.memmheld@gemeinde-tannheim.de oder an Frau Sonntag, Tel.: 08395 922-0, jennifer.sonntag@gemeinde-tannheim.de

Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Am Montag, 08.04.2024, 18:00 Uhr, findet im Rathaus Tannheim, Sitzungssaal, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024.
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Tannheim, 25.03.2024

gez.
Weiß
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats erhalten Sie hier (137,8 KB)