Weitere Informationen

Nähere Informationen zu den aktuellen Bauplätzen erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde Tannheim.

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Bau- und Gewerbeflächen

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Baugebieten in der Gemeinde Tannheim u. a. mit den Bebauugsplänen, Ausschreibungen oder entsprechenden Satzungen zum Download.

Bauplatzvergabe "Berkheimer Weg"

Das Bewerbungsverfahren für einen Bauplatz im Baugebiet "Berkheimer Weg" ist seit dem 13. September 2021, 18:00 Uhr, beendet. 
Bitte beachten Sie, dass wir keine Bewerbungen mehr entgegennehmen. 

Zu Ihrer Information finden Sie nachfolgend nochmals die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Tannheim.
Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Tannheim (327,4 KB)
Anlage 1 zu den Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Tannheim (105,5 KB)

Ihr Bürgermeisteramt 

Bebauungsplan "Berkheimer Weg"

Bebauungsplan "Mooshauser Weg II"

Das ca. 8.015 m² große Baugebiet umfasst 10 Bauplätze mit einer Größe von 580 - 724 m².Der Gemeinderat Tannheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Juli 2015 den Bebauungsplan „Mooshauser Weg II“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als eine jeweils selbstständige Satzung beschlossen.Die öffentliche Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte am 20.08.2015.Die Erschließungsarbeiten wurden Ende Juli 2016 abgeschlossen.Alle Bauplätze sind verbindlich zugeteilt! 

TypNameDatumGröße
pdf Bebauungsplan (380,8 KB) 15.08.2016 380,8 KB
pdf Satzung Bebauungsplan (1,42 MB) 15.08.2016 1,42 MB
pdf Schalltechnische Untersuchungt (1,85 MB) 15.08.2016 1,85 MB
pdf Umweltbericht (1,886 MB) 15.08.2016 1,886 MB

Bebauungsplan "An der Ulmer Straße"

Das ca. 1,3 ha große Baugebiet umfasst 15 Bauplätze. Die Erschließung durch den Vorhabensträger, der Elger GmbH aus Bad Waldsee, wurde im Mai 2014 abgeschlossen.

Alle Bauplätze sind verkauft.

In den Anlagen finden Sie den Bebauungsplan mit den textlichen Festlegungen und örtlichen Bauvorschriften (Satzungen). Weitere Gutachten (Umweltbericht, Gutachten Artenschutz, Geruchsgutachten usw.) können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 24.07.2014 rechtsverbindlich geworden.

Aktuell läuft ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan.

TypNameDatumGröße
pdf Bebauungsplan (853,9 KB) 15.08.2016 853,9 KB
pdf Begruendung der planungsrechtlichen Festsetzungen vom 15.10.2013 (147,1 KB) 15.08.2016 147,1 KB
pdf Satzung Bebauungsplan (516,2 KB) 15.08.2016 516,2 KB
pdf Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan (512,1 KB) 15.08.2016 512,1 KB
pdf Verfahrensvermerk nach Rechtskraft 24.07.2014 (520,1 KB) 15.08.2016 520,1 KB

Gewerbeflächen

Die Gemeinde Tannheim kann im Moment keine Gewerbeflächen zum Verkauf anbieten.

Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2028 des Verwaltungsraumes Rot an der Rot / Tannheim  Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot / Tannheim hat die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2028 am 23.03.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen.Gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bedarf der FNP der Genehmigung. Diese wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 24.04.2017 unter Az.: 30-BLPV16/038 erteilt und wird hiermit gem. § 6. Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Im Zuge des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.Der genehmigte FNP, bestehend aus einem Lageplan und der Begründung mit Umweltbericht i.S. § 2 a BauGB können von jedermann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot sowie im Bürgermeisteramt Tannheim, Rathausplatz 1, 88459 Tannheim eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (vergl. § 6 Abs. 5 BauGB). Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und3. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,4. Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Elektronische Information:Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen werden auf der Homepage der Gemeinde Rot an der Rot (www.rot.de) unter der Rubrik „Rathaus / Veröffentlichungen“ und auf der Homepage der Gemeinde Tannheim (www.gemeinde-tannheim.de) unter der Rubrik „Bauen & Gewerbe“ für jedermann zugänglich eingestellt. Rot an der Rot, den 11.1.2018Irene BrauchleVerbandsvorsitzende 

Integriertes Städtebauliches EntwicklungsKonzept (ISEK) Tannheim

Weitere Infos bzgl. dem ISEK erhalten Sie hier (5,915 MB).