Fundsachen
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Sämtliche Fundgegenstände ab einem geschätzten Wert von 5,00 Euro können beim Fundbüro im Rathaus, Zimmer 01, EG, abgegeben werden.
Aufbewahrungszeit
Das Fundbüro verwahrt die Fundsachen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und verzichtet der Finder auf seinen Rechtsanspruch, werden die Gegenstände entsorgt.
Aushändigung von Fundgegenständen
Bei der Abholung eines verlorenen Fundstückes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen und eine genaue Beschreibung des Gegenstandes, Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen und ggf. den Kaufbeleg vorzuweisen.
Finderlohn
Der gesetzliche Finderlohn ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln und beträgt gem. § 971 BGB:
- bis 500 €: 5 % des Wertes,
- über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert,
- bei gefundenen Tieren: 3 % des Wertes.