Sie sind hier: Startseite / Bauen & Gewerbe / Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Hochwasserschutzkonzeption der Gemeinde Tannheim - Zwischenbericht -

Stand: 13.03.2023

Präsentation (57,814 MB)

Informationen zum Thema Hochwasserschutz Eigenvorsorge durch Bürgerinnen und Bürger Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser zu erkennen und zu reduzieren. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn dies wird nie vollständig möglich sein. Auch mit technischem Hochwasserschutz ist keine absolute Sicherheit möglich. Ein Grundsatz des Hochwasserrisikomanagements lautet deshalb: „Es soll möglichst wenig passieren“. Durch Vorsorgemaßnahmen wird gewährleistet, dass die Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüter vorübergehend sind und einfach wieder behoben werden können. Eigenvorsorge: Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum eigenverantwortlich vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Informieren Sie sich! In der Hochwassergefahrenkarte können Hausbesitzer und Mieter sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können. In der Gemeinde Tannheim sind vor allem die Anwohner im Teilort Egelsee nahe der Illerbrücke betroffen.Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ).Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus. Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden. Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen.Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten. Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet. Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden.Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen. Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen. Diese Niederschläge haben eine sehr geringe räumliche Ausdehnung. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten. In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen.Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen. Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Bei der Planung von neuen Kanalnetzen wird i. d. R. von einem 5-jährigen Regenereignis ausgegangen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden. Hochwasserangepasstes Planen und Bauen: Liegt Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet (z. B. auch nahe eines Hanges, des Ortsbachs oder in Senken), ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können. Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen. Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden. Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden. Vor Beginn der Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie alle verfügbaren Informationen in Bezug auf die Überschwemmungsgefahr Ihres Grundstücks einholen. Dazu können Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg nutzen. Achten Sie auch auf die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen. Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. 
 
Weitere Informationen unter:

www.hochwasser-bw.de
www.service-bw.de Stichwort Hochwasser
www.4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/261161
Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden Württemberg