Lebenslagen aus Service-BW
Diese Inhalte kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Gemeindeverwaltung Tannheim angeboten werden.
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Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg