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Lebenslagen aus Service-BW

Diese Inhalte kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Gemeindeverwaltung Tannheim angeboten werden.

Leistungen bei stationärer Pflege

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch

  • die Betreuungskosten und
  • die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.

Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:

  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005

Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 EUR.

Freigabevermerk

Stand: 16.06.2021

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg