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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Verwaltungsgericht Sigmaringen

Beschreibung

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Sozialhilferechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





Hausanschrift

Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Karlstraße 13
72488 Sigmaringen

Parkplatz

Parkhaus in der Bahnhofstraße.

Anfahrtsbeschreibung

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen befindet sich in der Karlstraße 9 und 13 in der Stadtmitte am Rande des Parks "Prinzengarten", an dessen anderer Seite der Bahnhof und der Busbahnhof liegen. 1. Fußweg: Vom Bahnhof führt ein Fußweg (ca. 5 - 10 Min.) durch den "Prinzengarten". 2. Mit dem Auto von außerhalb: a) von Norden (auf der B 32 von Hechingen, der B 313 von Reutlingen, der B 463 von Balingen) von Süden (B 313 von Stockach / Bodensee, Meßkirch) von Westen (B 311 von Tuttlingen): Ausfahrt Richtung Mengen / Ravensburg / Ulm auf die B 32, durch den Mühlbergtunnel, nach ca. 300 m über die Donaubrücke nach rechts, nach weiteren ca. 300 m nach links in die Bahnhofstraße. Zu Fuß weiter wie oben 1. b) von Osten auf der B 32 (vorher B 311 Ulm, B 312 Biberach, B 32 Ravensburg) bis zur oben genannten Donaubrücke, nach links über diese bis zur Bahnhofstraße.Zu Fuß weiter wie oben 1.

Kontakt

Telefon 07571 1821-300
Fax 07571 1821-333
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.6eb39c5a-128d-4fb8-b3cc-24c8fcd43ee2.8b43