Anmeldung Wohnsitz
Bei einem Zuzug müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung/das Haus beim Bürgerbüro, Zimmer 6 anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (siehe Download)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
(für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
Beachten Sie auch unsere Umzugs-Checkliste im Anhang.